Erstattung von Rechnungen durch Krankenkasse nur bis 28.02.2025 möglich

Ab dem 01.03.2025 können keine Rückforderungsbelege für die Krankenkasse ausgestellt werden. Die erbrachten Leistungen können also nicht mehr von der Krankenkasse erstattet werden.

Ich bedanke mich herzlichst bei allen Patienten und wünsche ihnen weiterhin viel Gesundheit. Bitte sprechen Sie mich an für weitere Informationen.

ti kanis? ist griechisch und bedeutet „Wie geht es Ihnen?“

Ich frage Sie damit nach Ihrem Wohlbefinden.

Die Massage ist eine geeignete Behandlung, wenn die Harmonie in Ihrem Körper aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Mit meinen Massagen und der Beratung für Bewegungsübungen kann ich dazu beitragen Ihr Befinden zu optimieren.